Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Definition

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Verträge über die Tätigkeit einer Werbeagentur, die diese in den Gebieten der Marketingberatung und -planung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittlung für andere Unternehmen oder sonstige Kunde mit der Alchemisten AG, (nachfolgend bezeichnet als „Auftragnehmer“), vertretungsberechtigter Vorstand Herr Theodor Bräutigam, Herr Patrick Dolinski und Herr Viktor Gerbert, Aufsichtsratsvorsitzender Herr Peer Niemeyer, Ofener Straße 51 , 26121 Oldenburg, Tel. (+049) 44 1 / 955 02 0, Fax (+049) 44 1 / 955 02 20, E-Mail: zentrale@alchemisten.de, Deutschland, und Ihnen als Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Kunden“), geschlossen werden. Zudem gelten diese AGB auch gegenüber sonstigen Geschäftspartnern des Auftragnehmers, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht zwingend ein Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer voraussetzen. Die AGB gelten für sämtliche Verträge, die im Rahmen der Online-Angebote des Auftragnehmers, durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. oder direkt in den Geschäftsräumen zu Stande kommen, soweit sich aus einer gesondert zwischen der Parteien vereinbarten Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt.

(2) Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

(5) Bei der Nutzung eines Online-Formulars hat der Kunde die Möglichkeit, diese AGB im Einzelfall durch das aktive Setzen eines Häkchens in der Checkbox ausdrücklich zu akzeptieren oder abzulehnen. Ist der Kunde mit der Einbeziehung dieser AGB nicht einverstanden, kommt auch kein Vertrag zustande.

(6) Die AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Bei Änderungen dieser AGB erhält der Kunde per E-Mail eine Mitteilung. Jede einzelne Änderung wird dem Kunden in der E-Mail zur Kenntnis gebracht und tritt 30 Tage nach der Mitteilung in Kraft. Der Kunde kann einzelnen oder allen Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der E-Mail schriftlich oder in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich oder in Textform nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht behalten diese AGB ihre Gültigkeit. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Mitteilungsschreiben gesondert hingewiesen.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Urheberwerk- und Dienstleistungsverträge, die auf Erstellung immaterieller Werke sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind.

3. Vertragspartner

Urheberwerk- und Dienstleistungsverträge kommen zustande mit der Alchemisten AG, vertretungsberechtigter Vorstand Herr Theodor Bräutigam, Herr Patrick Dolinski und Herr Viktor Gerbert, Aufsichtsratsvorsitzender Herr Peer Niemeyer, Ofener Straße 51 , 26121 Oldenburg, Deutschland, und dem Kunden.

4. Vertragsschluss

(1) Die Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, abweichendes ist ausdrücklich zugesagt. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer).

(2) Sämtliche Angebote sind drei Monate freibleibend. Auch bei abgeschlossenen Aufträgen behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor, Preisänderung geltend zu machen, die aufgrund einer Änderung der Gestehungskosten erforderlich sind.

(3) Beauftragungen des Kunden sind mündlich, z.B. per Telefon, und schriftlich per Brief, Telefax, E-Mail, Kommunikation über Onlinedienste oder sonstige Kommunikationsdienste möglich. Das Übermittlungsrisiko, insbesondere für eine unklare, unvollständige oder sonstig fehlerhafte Übertragung von Angaben der Beauftragung trägt der Kunde. Die Beauftragung durch den Kunden ist für ihn mit Absendung an den Auftragnehmer, wobei der elektronische Zugang genügt, verbindlich.

(4) Der Auftragnehmer wird den Zugang der Beauftragung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigungs-E-Mail ist noch keine verbindliche Annahme des Angebots. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Kunden schriftlich annimmt.

(5) Für Anfragen muss der Kunde mindestens seinen Vornamen, seinen Nachnamen und seine E-Mail-Adresse angeben. Bei Angebotsanfragen erhält der Kunde alle Vertragsdaten in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche er ausdrucken oder elektronisch sichern kann. Der Kunde versichert, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Weiter versichert der Kunde, dass er unter der von ihm eingetragenen E-Mail-Adresse erreicht werden kann.

(6) An die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse sendet die Auftragnehmer aus rechtlichen Gründen eine Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren. Diese Bestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Kunde Inhaber der E-Mail-Adresse oder ob der Kunde vom Inhaber der E-Mail-Adresse autorisiert ist. Die Bestätigungsmail enthält einen Bestätigungslink. Dieser Link muss vom Kunden aktiv angeklickt werden oder in den Browser eingetragen werden. Stellt der Kunde einen Missbrauch seiner E-Mail-Adresse fest, so ist er verpflichtet dies unverzüglich an den Auftragnehmer zu melden.

(7) Die Darstellung der jeweiligen Leistungen auf der Webseite oder in dem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationsmaterial stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern einen unverbindlichen (Online)-Katalog dar.

5. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden vom Auftragnehmer ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.

(2) Der Auftragnehmer stellt im Rahmen der Datenschutzerklärung auf www.alchemisten.ag ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der seinerseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Aufträge gegenüber dem Auftragnehmer, die als Urheberwerkverträge eingeordnet werden, sind auf Erstellung immaterieller Werke sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet. Das Eigentum an Konzepten, Entwürfen, Texten und Reinzeichnungen wird nicht verschafft. Gleiches gilt für jegliche Software, Computerprogramme sowie dem Maschinen-, Objekt- und Quellcode inklusive Entwurfsmaterial wie Ablaufpläne oder Struktogramme.

(2) Alle vertragsgegenständlichen Werke des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrecht. Dessen Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige unterstützende Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, da die Kreationsleistung ausschließlich von dem Auftragnehmer erbracht wird.

(3) Die Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, unberechtigte Bearbeitung oder Veränderung auch von Teilen ist unzulässig und wird widersprochen.

(4) Rechteübertragungen erfolgen mangels abweichender Vereinbarung in nicht exklusiver Form, ohne das Recht zur Weiterlizenzierung nach Maßgabe des jeweils vorausgesetzten Nutzungszwecks. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Die Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

(5) Der Auftragnehmer hat mangels abweichender, vergütungspflichtiger Vereinbarung das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden und zum Zwecke der Eigenwerbung eine öffentlich zugängliche Referenzliste zu führen.

(6) Werden die Werke später abweichend von den ursprünglichen Abreden oder in größerem Umfang als vorgesehen genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung für die zusätzlichen Nutzungen nachträglich in Rechnung zu stellen.

(7) Die Werke, Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

7. Fremdleistungen

(1) Die Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen.

(2) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Auftragnehmer abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer im lnnenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

(3) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.

(4) Soweit die Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Partner keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Partner wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

(5) Der Auftragnehmer haftet nur bei eigenem Verzug und von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage individueller Abreden, andernfalls nach den allgemeinen Leistungs- und Preislisten des Auftragnehmers und im Übrigen nach den üblichen Tarifen. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zu zahlen sind.

(2) Die Vergütung der Leistungen setzt sich aus den folgenden Teilhonoraren zusammen:

  • Entwurfshonorar
  • Entgelt für das Copyright
  • Werkzeichnungshonorar (3) Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Werkzeichungen geliefert. entfällt das Entgelt für das Copyright.

(4) Nachdem der Auftragnehmer die Leistung erbracht hat, übersendet er dem Kunden die Rechnung. Die Vergütung ist bei Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer sofort nach Zugang fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei unbarer Zahlung ist die Rechnungsnummer anzugeben.

(5) Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(6) Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen möchten, Gegenansprüche aus demselben Vertrag betreffen, rechtskräftig festgestellt, vom Auftragnehmer anerkannt oder unstrittig sind.

(7) Rechnungsforderungen können von dem Auftragnehmer an Dritte abgetreten werden, insbesondere zu Refinanzierungszwecken sowie zu Zwecken vereinfachter Forderungsabwicklung. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er im Abtretungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die für eine Abtretung sowie die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen an den Dritten übermitteln.

(8) Unbeschadet sonstiger Rechte zur Geltendmachung von Verzugsschäden und zur Beitreibung offener Forderungen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, dem Kunden im Verzugsfalle, für die Zahlungsanforderung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 € brutto zu berechnen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

(9) Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Aufträge größeren Aufwandes bzw. über längere Laufzeit sind in Form angemessener Abschlagszahlungen abzuzahlen, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

(10) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., Reisekosten und Spesen im Zusammenhang mit dem Auftrag sind vom Kunden zu erstatten.

(11) Für durch unklare Abfassung des Auftrages entstandene Fehler haftet der Auftragnehmer nicht.

9. Vertragsstrafe

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz der Urheberrechte, Ziffer 6. der AGB, berechtigt den Auftragnehmer zur Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung; ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Kostenvoranschlag, hilfsweise die übliche Vergütung als vereinbart.

10. Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und Werke nach Abnahme nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert und die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen, vereinbarten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.

(2) Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

(3) Die Pflicht des Kunden zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Die Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(4) Kleine Abweichungen hinsichtlich Schärfe. Kontrast und Farbwiedergabe sind unvermeidbar und berechtigen in keinem Fall zur Reklamation. Das gleiche gilt für die Beschaffenheit des verwendeten Materials.

(5) Bei Nachbestellungen sind Abweichungen von der Erstlieferung möglich.

(6) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

(7) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen wie Texte, Bilder, Fotos und Programme, auch in der beabsichtigten Nutzungsform, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

(8) Für die Wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet der Kunde.

(9) Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

  1. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

(1) Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Kunden zu prüfen und dem Auftragnehmer für druckreif erklärt zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Autorenkorrekturen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit gesondert berechnet.

(2) Die Produktionsüberwachung durch die Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen des Kunden – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

(3) Von allen vervielfältigten Arbeiten werden dem Auftragnehmer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belegexemplare (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

12. Lieferzeiten

(1) Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt. Sogenannte Fixtermine werden vom Auftragnehmer grundsätzlich nicht akzeptiert. Korrekturlaufzeiten unterbrechen die Lieferzeit.

(2) Im Falle eines Lieferverzuges hat der Kunde nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Auftragnehmer, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; weitergehende Schadensersatzansprüche bei Leistungsverzug sind ausgeschlossen. In jedem Fall ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

(3) Bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten, wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen des Auftragnehmers oder seiner Vorlieferanten, Verzögerungen auf dem Transportwege, Streiks und dergleichen, ist der Auftragnehmer zur Lieferung nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer kann jedoch nach Beseitigung solcher Hindernisse auf Abnahme der Lieferung bestehen.

13. Geheimhaltungspflicht

(1) Die Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller ihm bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden.

(2) Soweit dem Auftragnehmer dritte Personen zur Erfüllung von Aufgaben heranzieht, werden diese zur gleichen Sorgfalt verpflichtet.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

  1. Schlussbestimmungen, Gerichtsstandsvereinbarung, Schriftform, salvatorische Klausel

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus Rechtsverhältnissen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden, soweit dieser Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Oldenburg; für gegen den Auftragnehmer gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich.

(3) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

(4) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung erteilter Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(5) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hinweis auf die EU-Plattform zur Streitbeilegung (OS-Plattform)

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform (OS-Plattform) zur Verfügung unter https://ec.europa.eu/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Diese AGB wurden erstellt durch die Kanzlei Fischer-Battermann, Kirchring 55, 26831 Bunde.